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Welches Unternehmen schmückt sein Logo nicht gerne mit ® oder den Buchstamen "TM" für Trademark. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.
03. September 2009. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06 - ist eine derartige Kennzeichnung nur zulässig, wenn derjenige, der sie verwendet, tatsächlich Inhaber einer entsprechenden Marke oder zumindest einer Lizenz an einer solchen Marke ist. Andernfalls liegt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG vor.
Interessant ist die Frage, ob bei bestehendem Markenschutz auch ein der Marke ähnliches Zeichen mit dem ® versehen werden darf. Dies hängt nach Auffassung des BGH davon ab, wie ähnlich die Zeichen sind. Geringfügige Abweichungen schaden nicht. Maßgeblich ist, ob das mit dem ® versehene Bezeichnung noch ausreicht, eine rechtserhaltende Benutzung zu begründen.
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